Psychotherapie allgemein
Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?
Eine Psychotherapie macht dann Sinn, wenn Sie persönlich und/oder Ihr Umfeld an wiederkehrenden Mustern leiden – das können bestimmte Gefühle sein (z. B. Angst, Einsamkeit oder Scham), aber auch Verhaltensweisen (z. B. sozialer Rückzug, Orientierung an den Bedürfnissen anderer oder Streitigkeiten ohne inhaltlichen Fortschritt). Jeder Mensch ist im Laufe seines Lebens mit solchen Themen konfrontiert und viele davon können wir selber bewältigen. Eine Psychotherapie kann spätestens dann helfen, wenn Sie dazu nicht mehr selber in der Lage sind oder eine Krankheit entsteht.
Wann bin ich „psychisch krank“?
Ein Krankheitswert ist dann gegeben, wenn eine Ansammlung von Symptomen (z. B. Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, der Verlust von Freude oder Suizidgedanken) eine Diagnose rechtfertigen. Das beurteilt am besten immer eine Fachperson.
Auch wenn es verlockend ist: Passen Sie mit internetbasierten Selbstdiagnosen auf! Gerade die psychiatrische Diagnostik ist sehr komplex, da wir in den meisten Fällen nicht einfach auf bildgebende Verfahren zurückgreifen können und Krankheitsbilder sich oft überschneiden. Zur Diagnostik verwenden wir in der Praxis zwar auch Fragebögen, in vielen Fällen ist sie ohne erfahrene Fachperson jedoch kaum möglich; selbst Fachpersonen können für die richtige Diagnose teilweise Monate oder in Einzelfällen gar Jahre benötigen. Ein Online-Fragebogen oder eine KI-Abfrage können also Anhaltspunkte geben, gleichzeitig sollten Sie nicht vergessen, dass gerade die KI aktuell so funktioniert, dass Sie Ihnen die Antwort gibt, die Sie hören möchten.
Was hat eine psychische Erkrankung mit Schwäche zu tun?
Nichts, und höchstwahrscheinlich wissen Sie das bereits. Dennoch ist dieser Rückschluss leider weit verbreitet und auf den ersten Blick auch etwas verlockend. Es wäre ja auch zu schön, könnten wir uns in jeder Lebenslage einfach selber helfen, uns mal richtig zusammenreissen oder umsetzen, wovon wir schon lange wissen, dass wir es eigentlich tun müssten.
Eine psychische Erkrankung hat immer mit biologischen, psychischen und sozialen Faktoren zu tun. Das heisst einerseits, dass alleine wegen einem Todesfall oder einer Trennung noch niemand psychisch krank wird. Andererseits bedeutet das auch, dass psychische Erkrankungen immer hochkomplexe und vor allem individuelle Erscheinungen sind. Nicht selten funktionieren wir bis zu einem gewissen Punkt und können mit vielem umgehen – und plötzlich kommt der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt.
Eine vielbeachtete Studie wies bereits 2005 darauf hin, dass das Risiko, einmal im Leben an einer psychischen Störung zu erkranken, im EU-Raum und in der Schweiz bei fast 50% liegt.1 Psychische Erkrankungen sind demzufolge „Volkskrankheiten“ und keine Zustände, die auf „Charakterschwäche“ oder Faulheit zurückzuführen sind.
Was passiert in einer Psychotherapie?
Zunächst muss sich Ihr*e Psychotherapeut*in ein Bild Ihrer Situation machen. Dazu gehört auch das Wesentliche Ihrer Lebensgeschichte. Ziel davon ist es, ein Verständnis dafür zu bekommen, wie Sie funktionieren und weshalb Sie hierfür Ihre guten Gründe haben (vieles, wenn nicht sogar alles davon, haben Sie irgendwo und irgendwie gelernt). Ebenso macht eine genauere Diagnostik Sinn. Danach unterscheiden sich die Vorgehensweisen verschiedener Psychotherapeut*innen.
Bei mir geht es darum, dass Sie realistische und selber umsetzbare Ziele aufstellen – auch um später zu erkennen, ob Ihnen die Psychotherapie überhaupt hilft. Ob Sie Ihr Umfeld einbeziehen wollen, entscheiden wir gemeinsam. Im weiteren Verlauf arbeiten wir möglichst zielgerichtet. Das bedeutet auch, dass die Qualität von Sitzungen nicht unbedingt daran gemessen werden sollte, wie es Ihnen unmittelbar danach geht. Welche Methoden wir wählen, bestimmen Sie natürlich mit. Ausserdem ist es wahrscheinlich, dass Sie irgendwann Wiederholungen feststellen werden – diese sind nötig, schliesslich hatte Ihr Gehirn davor auch viel Zeit, bestimmte Automatismen zu entwickeln, die Sie nun lieber verändern möchten.
Wann ist eine Psychotherapie beendet?
Es steht Ihnen jederzeit frei, die Psychotherapie zu beenden. Spätestens ist sie jedoch sowieso beendet, wenn Ihre Ziele erreicht sind, Ihr Leidensdruck gut aushaltbar ist oder wenn Sie sich selber zutrauen, aktuelle und/oder künftige Probleme selber zu bewältigen. Ihre Krankheitskasse orientiert sich zudem daran, ob eine Diagnose vorliegt oder nicht. Es kann auch sein, dass die Psychotherapie Ihnen nicht hilft; dann sollte sie ebenfalls nicht andauern.
Wieso muss ich auf einen Therapieplatz warten?
Wenn Sie sich für eine Psychotherapie anmelden, müssen Sie üblicherweise mit einer Wartezeit von mehreren Wochen bis Monaten rechnen. Viele Psychotherapeut*innen nehmen grundsätzlich keine neuen Patient*innen auf, weil sie überlastet sind. Insgesamt besteht eine Diskrepanz zwischen dem Angebot und dem Bedarf an Psychotherapie, die durch das Anordnungsmodell (siehe „Anordnungsmodell und Politisches“) reduziert werden sollte. Dessen Ausgestaltung verhindert das aktuell jedoch.
1 Wittchen, H.U. & Jacobi, F. (2005). Size and burden of mental disorders in Europe – a critical review and appraisal of 27 studies. European Neuropsychopharmacology, 15(4); 357-376.
Anordnungsmodell
Was ist der Unterschied zwischen einer Psychiaterin und einem Psychologen? Und was sind Psychotherapeut*innen?
Ein Psychiater absolviert ein Masterstudium in Humanmedizin (6 Jahre) und erlangt danach einen Facharzttitel im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie (3-4 Jahre), im Rahmen dessen er sich psychologische und psychotherapeutische Fachkenntnisse aneignet. Er ist danach befugt, ohne Hindernisse über die Krankenkassen abzurechnen, psychologische Psychotherapien anzuordnen und Medikamente zu verordnen.
Eine Psychologin absolviert ein Masterstudium in Psychologie (5 Jahre) und absolviert danach eine Weiterbildung zur psychologischen Psychotherapeutin (4-5 Jahre). Sie ist danach befugt, auf ärztliche Anordnung hin eine jeweils begrenzte Anzahl Sitzungen über die Grundversicherung abzurechnen.
Psychotherapeut*innen können also sowohl eine ärztliche als auch eine psychologische Grundausbildung haben. Psychiater*innen (oder eben ärztliche Psychotherapeut*innen) können medikamentöse Therapien durchführen, während psychologische Psychotherapeut*innen eine fundierte Ausbildung in den Bereichen Psychologie und Psychotherapie haben. Im Idealfall ergänzen sich die beiden nah verwandten Berufsfelder gegenseitig und auf Augenhöhe.
Was ist das Anordnungsmodell?
Das Anordnungsmodell regelt seit 2023 den Zugang zur psychologischen Psychotherapie in der Schweiz. Es erlaubt psychologischen Psychotherapeut*innen seither, selbständig über die Krankenkassen abzurechnen. Davor war das nur im Angestelltenverhältnis über Psychiater*innen möglich.
Eine ärztliche Anordnung erhalten Sie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, wenn Ihr Leiden eine psychiatrische Diagnose rechtfertigt. Eine Anordnung gilt für jeweils 15 Sitzungen. Nach insgesamt 30 Sitzungen ist eine Kostengutsprache durch Ihre Krankenkasse notwendig, wofür die anordnenden Ärzt*innen, ein*e Psychiater*in als auch Ihr*e Psychotherapeut*in einen Bericht schreiben müssen.
Benötige ich eine ärztliche Anordnung, um Psychotherapie in Anspruch zu nehmen?
Nein, nur wenn Sie über die Grundversicherung abrechnen möchten. Es gibt die Möglichkeit, eine Psychotherapie selber zu bezahlen – der Preis für eine Sitzung orientiert sich bei mir am Tarif bei der Verrechnung über die Grundversicherung. Wenn Sie über Ihre Zusatzversicherung abrechnen möchten, benötigen Sie eine*n Psychotherapeut*in ohne Zulassung für die Grundversicherung. Es ist im Moment leider nicht möglich, als Therapeut*in über beide Versicherungsmodelle abzurechnen.
Politisches
Welche politischen Prozesse laufen im Hintergrund?
Im Anordnungsmodell gilt ein einheitlicher Tarif (CHF 154.80 / 60min) für ambulante psychologische Psychotherapie, der niedriger angesetzt ist als in der ärztlichen Psychotherapie. Der Tarif hat seit 2023 den Status „provisorisch“, es finden also laufend Tarifverhandlungen statt. Der Krankenkassenverband setzt sich für eine rückwirkende Tarifsenkung ein, während die Berufsverbände der psychologischen Psychotherapeut*innen einen höheren, der Ausbildung, Kompetenz sowie der Verantwortung angemessenen Tarif verlangen. Ein ungleicher Kampf, verfügen doch Krankenkassen und Ärzt*innen über wesentlich grössere Lobbies. So besteht die Gefahr, dass bei einer Tarifsenkung viele Therapeut*innen aus dem Anordnungsmodell aussteigen, weil kostendeckende Arbeit so kaum mehr möglich wäre; im Selbstzahlermodell oder bei der Abrechnung über Zusatzversicherung kann der Tarif nämlich selber festgelegt werden. Die Folge wären noch längere Wartezeiten für einen Therapieplatz, wobei der Bedarf in der Bevölkerung seit Jahren steigt. Das wiederum würde bedeuten, dass es im Bereich der Psychotherapie zunehmend zu einer Zweiklassenmedizin kommen könnte – eigentlich ein No-Go!
Ebenso wird über Sinn und Unsinn des Anordnungsmodells diskutiert. Dieses bringt zeitintensive und teure administrative Hürden mit sich, da Patient*innen nicht nur auf einen Therapieplatz warten, sondern nach 30 Sitzungen auch noch eine*n Psychiater*in finden müssen, um eine Kostengutsprache beantragen zu können. Viele psychiatrische Kolleg*innen sind an der Bearbeitung zusätzlicher Administration verständlicherweise wenig interessiert. Ausserdem ist es unmöglich, im Rahmen eines einzigen Termins einen Verlauf über vergangene 30 Sitzungen hinweg zu beurteilen, wie das verlangt wäre. Ärztliche Interessensvertretungen bestehen dennoch auf dieser Hürde. Psychologische Berufsverbände setzen sich dafür ein, dass Psychotherapie unabhängig von der Ausbildung (ärztlich oder psychologisch) zumindest einigermassen gleichberechtigt ist.
155 Franken pro Stunde – das ist doch viel! Oder etwa nicht?
Das stimmt, das ist viel Geld – für Sie, die Prämienzahlenden und für mich. Von diesen 155 Franken bezahle ich jedoch nicht nur meinen Lohn, sondern auch Versicherungen, Altersvorsorge, Miete, Fortbildungen, Therapiematerial, Software, einen angenehmen Raum, Krankheitsausfälle und anderes. Unter dem Strich bleiben bei einer voll ausgelasteten Praxis ca. 50% des Umsatzes, um meinen Lohn auszubezahlen. Ob das, gemessen an einer zehnjährigen Ausbildung, „viel“ ist? Unsere vier- bis fünfjährige Therapieausbildung (ca. 60’000 Franken) müssen wir übrigens selber bezahlen, während die Ausbildung ärztlicher Psychotherapeut*innen kürzer ist und zudem subventioniert wird. Erst im Kanton Basel-Stadt wurde kürzlich beschlossen, die Therapieausbildung im Erwachsenenbereich auch bei Psycholog*innen zu unterstützen.
