Abrechnung über Ihre Grundversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abzurechnen. Die Kosten, die für Sie entstehen, sind abhängig von Ihrer Franchise und dem Selbstbehalt. Voraussetzung hierfür ist eine ärztliche Anordnung, die Sie vorgängig besorgen müssen. Eine Vorlage mit meinen Angaben finden Sie hier. Idealerweise organisieren Sie Ihre ärztliche Anordnung über eine*n Psychiater*in.
Es besteht eine Warteliste für Patient*innen, deren Behandlung über die Grundversicherung abgerechnet wird. Die Wartezeit für ein Erstgespräch beträgt in der Regel zwischen drei und fünf Monaten.
Um mehr über das Anordnungsmodell und dessen Funktionsweise zu erfahren, klicken Sie hier.
Selbstzahlung
Wenn Sie möchten, können Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen. Dadurch entfällt die Belastung Ihrer Grundversicherung. Die Tarife gebe ich Ihnen gerne auf Anfrage bekannt.
Es besteht eine separate Warteliste für selbstzahlende Patient*innen, d. h. die Wartezeit ist kürzer.
Absagen
Bitte sagen Sie Ihren Termin im Verhinderungsgrund mindestens 24 Stunden im Voraus ab, damit ich Ihnen diesen nicht persönlich in Rechnung stellen muss.
Schweigepflicht
Grundsätzlich unterstehe ich der beruflichen Schweigepflicht. Mit Behandlungsbeginn erklären Sie sich damit einverstanden, mich von dieser gegenüber Zuweiser*innen zu entbinden. Darüber hinaus gelten bzgl. Schweigepflicht Ausnahmen, wenn es um akute Gefährdungsaspekte geht.
